Auf dieser Seite möchten wir in unregelmäßigen Abständen über Neuigkeiten berichten, die nicht nur die Feuerwehr Tornesch-Esingen betreffen. Die letzten Informationen finden Sie immer im oberen dieser Seite.

Stand: 11.04.2012

 

Erweiterung der Feuerwache Esingen

Die Feuerwache Esingen wird derzeit um fünf Löschfahrzeug-Einstellplätze erweitert. Die Bauarbeiten (siehe auch Bildergalerie auf dieser Homepage) haben bereits begonnen und werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2012 andauern.

Im Zuge der Baumaßnahme ist es erforderlich, neue Regenwasserkanäle zu verlegen. Hierfür muss der Straßenabschnitt zwischen Sporthalle und Schützenheim zeitweise gesperrt werden. Die dort befindlichen Parkplätze können nicht angefahren werden. Weiterhin kann es zu Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr kommen.

Bitte weichen Sie während dieser Zeit zum Parken auf die angrenzenden Straßenräume aus.

Wichtiger Hinweis: Die vorhandenen Freiflächen vor dem Feuerwachen-Gebäude bleiben ausschließlich den Einsatzkräften der Feuerwehr vorbehalten. Die Straße "An der Feuerwache" dient der ausschließlichen Zu- und Abfahrt der Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge und muss uneingeschränkt frei gehalten werden!

 

 

Blutspendetermine 2012 in Tornesch

Die Termine sind jeweils auf einem Mittwoch in der Zeit von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr in der Altentagesstätte, Pommernstr. 91

04.07.2012 / 05.09.2012 / 05.12.2012

Wer darf Blut spenden?

Ein Blutspender

  • muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf ein Alter von 69 Jahren nicht überschritten haben
  • darf bei der ersten Blutspende nicht älter als 60 Jahre sein
  • muss ein Mindestgewicht von 50 kg haben
  • sollte sich gesund fühlen
  • sollte einen stabilen Blutdruck haben
  • darf keine Körpertemperatur über 37,5 °C haben
  • sollte vor der Spende unbedingt ausreichend essen und trinken
  • darf innerhalb der letzten 12 Stunden keinen Alkohol getrunken haben
  • darf keine Drogen innerhalb der letzten 4 Wochen konsumiert haben
  • darf sich in den letzten 5 Monaten weder gepierct noch tätowiert haben
  • darf seit mindestens 6 Monaten keine größere Operation gehabt haben
  • darf pro Jahr bis zu 6 Vollblutspenden leisten, Blutspenderinnen bis zu vier

Bei der Feuerwehr brennt’s

MITGLIEDERSCHWUND  Die Lage ist noch nicht dramatisch – aber sie spitzt sich zu: Schleswig-Holsteins Feuerwehren fehlen zunehmend die Freiwilligen.
(Artikel von mir, erschienen in Schleswig-Holstein am Sonntag.

Kiel – Wer Hilfe braucht, wählt 112. Doch was, wenn dann keiner mehr kommt? In „Deutschland hat sich eine Vollkaskomentalität breitgemacht“, schimpft Andreas Fließ, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) in List auf Sylt. Vor sieben Jahren wurde seine Wehr zur ersten Pflichtfeuerwehr der Bundesrepublik. Der Grund:  zu wenig Freiwillige.

In Schleswig-Holstein sind die Zahlen der freiwilligen Feuerwehrleute zum Teil dramatisch zurückgegangen. Im Kreis Schleswig-Flensburg etwa sank die Zahl der Mitglieder in den vergangenen zwölf Jahren um 1009. Aufs ganze Land gesehen ist die Lage noch nicht ganz so dramatisch, da sank die Gesamtzahl der Feuerwehrleute im selben Zeitraum um 1.386.

Problem Lebensumstände Schuld daran ist einerseits  die von Fließ bemängelte Vollkaskomentalität. Mit dem Begriff kritisiert der Wehrführer, dass viele zwar 112 wählen wollten, aber sich für den Erhalt des Schutzes nicht verantwortlich fühlten. Und so schwinde die Zahl derer, die ausrücken, wenn Hilfe gebraucht wird. Verantwortlich für den Mitgliederschwund bei der FFW sind zudem die veränderten Lebensbedingungen der Menschen. Bester Beweis hierfür: Es gibt heute 72 Jugendfeuerwehren mehr als im Jahr 2000, sie zählen 9.568 Mitglieder. Doch jährlich verlassen rund 1.400 Jugendliche diese Wehren wieder, berichtet Detlef Radtke, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein. Warum? Weil zum einen die Förderung der Jugendarbeit von Seiten des  Landes immer weiter dezimiert werde, so der Landesbrandmeister. Zum anderen begännen die Jugendlichen irgendwann eine Ausbildung – und die sei oft aus örtlichen oder zeitlichen Gründen nicht mehr mit einem Einsatz bei der FFW zu vereinbaren.

Christian Albertsen, Kreiswehrführer in Nordfriesland, merkt zudem an, dass viele der 25- bis 40-Jährigen heutzutage gar nicht mehr dort arbeiteten wo sie wohnten. „Vor 15, 20 Jahren arbeitete man doch oft noch in einem Umkreis von fünf Kilometern zum Wohnort. Heute sind das oft 50 bis 100 Kilometer“, stellt er fest. Viele würden daher gar nicht mehr in eine Wehr eintreten, da sie nicht gewährleisten könnten, dass sie vor Ort sind, wenn es brennt.

Problem Tagesbereitschaft In der Tat stellt die sogenannte Tagesbereitschaft vielerorts heute das größte Problem der Wehren dar. Denn auch wenn die Wehren rein rechnerisch ihre Sollstärken hätten, müsse dies noch lange nicht heißen, dass sie am Tag auch genügend Feuerwehrleute verfügbar hätten, um tatsächlich einen Einsatz durchführen zu können, gibt Radtke zu bedenken. Für Nordfriesland hat Albertsen in einem „Masterplan Daseinsvorsorge“ deutlich gemacht, wie desolat die Einsatzlage schon jetzt in einigen Orten des Kreises ist. Demnach gibt es bereits zahlreiche Gemeinden, die nicht mehr gewährleisten können, dass eine FFW innerhalb von maximal fünf Minuten nach ihrer Alarmierung am Einsatzort ist. Im Gegenteil: Es gibt sogar einige Orte, da kann dies an Werktagen 15 Minuten und mehr dauern – etwa in Tönning.

Die Lösung: Die Wehren müssen an die jeweiligen Leitstellen melden, wann sie mit welchem Material und Personal ausgestattet sind. Entsprechend werden mittlerweile gleich mehrere Wehren alarmiert, die dann gemeinsam einen Einsatz durchführen. Wie in Schleswig etwa, das bei größeren Einsätzen bereits Hilfe von den kleineren Nachbargemeinden braucht.

Problem Vollkaskomentalität Das allein hilft aber nicht, das Problem zu lösen, betonen Fließ, Albertsen und Radtke unisono. So würden nur die Symptome bekämpft. Eigentlich aber gehe es darum, die Menschen wieder zu motivieren, sich in der Feuerwehr zu engagieren. So seien im Kreis Nordfriesland etwa nur drei Prozent der Bevölkerung Mitglied in der FFW, sagt Albertsen.

Mancherorts geht der Schwund der Mitglieder gar so weit, dass die Gemeinden – die in Deutschland per Gesetz zur Gewährleistung des Brandschutzes verpflichtet sind – ernsthaft über die Einrichtung von Pflichtwehren nachdenken. In ihr werden alle 20- bis 50-Jährigen durch die Gemeinde aufgefordert, sich auf ihre Eignung für die Feuerwehr testen zu lassen. Der Dienst ist für die anschließend Verpflichteten dann ähnlich wie in einem Arbeitsverhältnis – Anwesenheitspflicht, vier Wochen Urlaub, Attest im Krankheitsfall. Aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes ist dieser Schritt die ultima ratio. „Es ist ungleich schwerer, Menschen zu motivieren, wenn sie zu etwas verpflichtet wurden anstatt es freiwillig zu tun“, gemahnt Landesbrandmeister Radtke. Die Fluktuation sei bei solchen Wehren deutlich höher, sobald die Zwangsverpflichteten wieder gehen dürften – nach der Pflichtzeit von sechs Jahren täten sie dies auch oft. Was unter anderem die Ausbildungskosten für die Wehren in die Höhe treibt.

Thomas Kusch, Wehrführer in Burg (Dithmarschen) kennt dieses Problem. Als in seiner Wehr vor drei Jahren die Hälfte der Mitglieder nach einem Streit austrat, wurde aus der dortigen Freiwilligen Feuerwehr eine Pflichtwehr. „Die Motivation ist da nicht so berauschend“, berichtet er. Dennoch würde er es befürworten, wenn die Gemeinde sich in ein bis zwei Jahren dazu entschlösse, die Wehr weiterhin als Pflichtfeuerwehr zu führen. „Es ist halt so unglaublich schwierig, Freiwillige heranzubekommen.“

Der Wehrführer von Deutschlands erster Pflichtfeuerwehr in List auf Sylt hingegen ist ein Fan dieser Einrichtung geworden. Es sei zwar ein heikles Thema, wenn die Leute gegen ihren Willen kommen müssten, doch er habe das in seiner Wehr gut in den Griff bekommen, sagt Andreas Fließ. Und sonst fühle sich ja keiner mehr für den anderen verantwortlich. Dazu passt es, dass derzeit auf der Insel auch Kampen und Rantum überlegen, eine solche Pflicht einzuführen.

Problem Berufsfeuerwehren Eine Alternative zu den Pflichtwehren wäre die Einrichtung beziehungsweise Aufstockung von Berufsfeuerwehren. Bisher gibt es in Schleswig-Holstein vier – in Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck. Eine Alternative zur FFW sind diese aber nicht. Im Gegenteil, alle vier werden zusätzlich von Freiwilligen in den Städten ergänzt. Das erklärt sich aus den Kosten: Eine Berufsfeuerwehr arbeitet im Schichtbetrieb,  also braucht es schon einmal drei Menschen, um jede Schicht abzudecken. Ein Einsatzfahrzeug ist mit mindestens fünf  Menschen  besetzt  – das macht pro Tag mindestens 15 Feuerwehrleute. Rechnet man nun pro Person Personalkosten in Höhe von 50-60.000 Euro, ist schnell klar, dass sich dies die meisten Gemeinden auch bei Zusammenlegungen nicht leisten können.

Problem Ehrenamt Es gibt, so sind sich alle Gesprächspartner einig, nur eine Lösung: Das Ehrenamt Feuerwehr muss aufgewertet werden. „Der Dienst bei der FFW ist nicht mit dem Engagement in einem Fußballverein zu vergleichen“, unterstreicht Landesbrandmeister Radtke. „Da ist zum einen die Tatsache, dass ein Feuer keine Rücksicht auf Uhrzeiten nimmt. Ein Feuerwehrmann muss immer raus, nicht nur Donnerstagnachmittag um 16 Uhr“, erklärt er weiter. Zudem gebe es eine Verpflichtung, zum Einsatz- und Übungsdienst zu erscheinen. Doch vor allem „setzen unsere Freiwilligen mit jedem Ausrücken ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel!“ Dies müsse endlich gesellschaftlich anerkannt werden. Radtke fordert daher von der Politik:

  • Größtmögliche Anerkennung der Feuerwehr-Ausbildung für Beruf und Studium.
    Beteiligung an Kinderbetreuungskosten.
  • Kostenfreie Nutzung von städtischen Einrichtungen wie Schwimmhallen, Bibliotheken und Volkshochschulkursen.
  • Kostenlose Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs.
  • Bevorzugte Einstellung von Mitgliedern der FFW in Verwaltung und Betrieben der Städte und Gemeinden.
  • Zulassung von Mitgliedern der FFW bei internen Stellenausschreibungen von Städten und Gemeinden.
  • Anrechnung der Feuerwehrdienstzeit auf die Rente.

Textquelle: Schleswig-Holstein am Sonntag / Kathrin Emse

 

Standorte von Defibrillatoren an die Leitstelle melden!

Defibrillatoren retten Leben. Die Geräte, die per Stromstoß eine Wiederbelebung ermöglichen, könnten jedoch häufiger zum Einsatz kommen. Nämlich dann, wenn die Rettungsleitstelle in Elmshorn über ihre Standorte Bescheid wüsste. "Wir könnten gemeinsam mit dem Anrufer viel wirksamere Hilfe leisten, wenn wir wissen, wo genau sich die Geräte befinden", erläutert Leitstellenchef Stephan Bandlow-Hoyer.

Die Leitstellen-Disponenten wissen aus Erfahrung, dass nur wenige Anrufer mit den lebensrettenden Maßnahmen beginnen, sondern durch den Disponenten telefonisch angeleitet werden müssen. Die Leitstellenmitarbeiter unterlegen wiederum der Verpflichtung, den Hilfeersuchenden am Telefon die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erläutern. Die Laien wären jedoch im Falle einer Wiederbelebung deutlich erfolgreicher, wenn sie einen Defibrillator einsetzen könnten. Derartige Geräte gibt es inzwischen zuhauf - sie hängen etwa in öffentlichen Geschäften oder Sporthallen aus und sind ach frei im Handel käuflich.

Die Regionalleitstelle, so erläutert Bandlow-Hoyer, könnte die Standorte der Geräte problemlos in ihren Leitstellenrechner hinterlegen und den Anrufern schon beim Notruf mitteilen, dass sich ein Gerät in unmittelbarer Nähe befindet. Oder es könnte durch eine Streifenwagenbesatzung gebracht werden. (Textquelle: Pinneberger Zeitung)

Auf der Homepage der Leitstelle West finden Sie das entsprechende Meldeformular sowie weitere Informationen!

Ein "Mausklick" auf den Button!

 

 

 

Informationsplattform für den Digitalfunk in Schleswig-Holstein

Am 31. Januar wurde die Internetplattform www.digitalfunk-sh.de frei geschaltet. Damit besteht für alle Nutzerinnen und Nutzer des künftigen BOS-Digitalfunks aber auch alle Interessierten die Möglichkeit, sich über die Einführung des BOS-Digitalfunks in Schleswig-Holstein zu informieren. Aktuell ist der Umfang der Informationen noch überschaubar, aber gerade dies bietet für Sie die Möglichkeit, dass die zukünftigen Inhalte an Ihrem Informationsbedürfnis ausgerichtet werden. Alle, die beim Gestalten dieser Seite mitgewirkt haben, freuen sich, wenn Sie diese Seite nutzen und sind für jeden konstruktiven Hinweis dankbar.

 

Endlich: Fünfter Gerätewart der Kreisfeuerwehrzentrale bleibt

Pinneberg begrüßt die Entscheidung des Kreistages, den "kW-Vermerk" zur Stelle eines fünften Gerätewartes an der Kreisfeuerwehrzentrale in Tornesch-Ahrenlohe zu streichen.

Einer Wiederbesetzung des Postens zum 1. Mai 2012, wenn ein Mitarbeiter in den Vorruhestand geht, dürfte damit nichts mehr im Wege stehen. „Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen“, sagte Kreiswehrführer Bernd Affeldt nach dem einmütigen Votum aller Abgeordneten während der Kreistagssitzung am 3. Dezember. Er bedankte sich, dass die Kreistagsabgeordneten damit einer zuvor ebenfalls einstimmig ausgesprochenen Empfehlung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Ordnung (USO) gefolgt sind. Affeldt machte aber ebenso deutlich, dass die Aufregung um diesen wichtigen Arbeitsplatz im logistischen Zentrum aller Feuerwehren des Kreises viel Kraft gekostet hat. „Wir hätten uns dieses Theater lieber erspart“, sagte er. Es waren viele Gespräche mit der Verwaltung und den politischen Parteien notwendig, um die jetzige Entscheidung herbeizuführen. Zeit, die man als Ehrenamtlicher auch anders hätte nutzen können. Zum Hintergrund: Laut einemVertrag zwischen dem KFV und dem Kreis Pinneberg beschäftigt der Kreis an der Kreisfeuerwehrzentrale hauptamtliche Gerätewarte. Die Anzahl wurde auf fünf festgelegt. Im Zuge der Einsparbemühungen hatte der damalige Landrat Dr. Wolfgang Grimme 2007 für eine Stelle im Stellenplan den Vermerk "keine Wiederbesetzung" (kW) eingetragen – ohne den KFV vorab darüber zu informieren. Affeldt: "Dabei hatten wir zuvor der Vorruhestandsregelung für einen Gerätewart nur unter  Maßgabe der lückenlosen Wiederbesetzung zugestimmt.“ Erst ein entsprechender Hinweis der Rechtsabteilung im Kreishaus sowie eine erneute Untersuchung, welche die Notwendigkeit von fünf Gerätewarten bestätigte, hätten zu einem Umdenken geführt. Was in dem logistischen Zentrum der Feuerwehren des Kreises Pinneberg geleistet wird, verdeutlicht KFV Jahresbericht 2010: In der Atemschutzwerkstatt wurden 8164 Atemluftflaschen gefüllt, 705 Flaschen für die TÜV-Abnahme vorbereitet. 1204 Atemschutzgeräte wurden geprüft, dazu 543 Masken. In der Schlauchwerkstatt wurden 3665 Druckschläuche (mehr als 70 Kilometer) gewaschen.

Quelle: KFV aktuell/Pressewart M. Bunk

 

 

Matze durfte sehr lange fegen vor dem Rathaus!!

 

 

Fehlalarme von Rauchwarnmeldern Bürgern nicht in Rechnung stellen

KIEL. Feuerwehreinsätze aufgrund von Fehlalarmen durch einen defekten Rauchwarnmelder sollten Bürgern von den Kommunen nicht in Rechnung gestellt werden. „Die Bereitschaft, die Feuerwehr so früh wie möglich zu rufen, lässt nach, wenn die Menschen befürchten müssen, hinterher die Kosten zu tragen“, sagte Innenminister Klaus Schlie am Montag (21. November) in Kiel. Viele Alarmierungen kämen aus der Nachbarschaft. Die Bürger dürften für ihre Aufmerksamkeit und Umsicht keine Nachteile haben. Schlie appellierte an die Bevölkerung, auf die Funktionstüchtigkeit ihrer Rauchwarnmelder zu achten. „Rauchwarnmelder retten Leben“, sagte der Minister. Seit Anfang des Jahres müssen Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmer und Fluren installiert sein. Eigentümer und Wohnungsinhaber sind verpflichtet, die Anlagen regelmäßig zu warten. „Diese gesetzliche Pflicht sollte für jeden schon aus eigenem Interesse sehr ernst genommen werden“, sagte der Minister. Auslöser der Meldung war ein Fall aus Schleswig. Hier hatte die Stadt nach einem Fehlalarm einen Gebührenbescheid über 894 Euro an die betroffene Familie verschickt. Dieser wurde erst nach Intervention durch den LFV SH und Presseberichterstattung zurückgenommen. Die AGBF hat zu der Frage ebenfalls Stellung bezogen und führt aus: „Rauchwarnmelder sind keine Teile von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675. Somit können keine Gebühren für eine Falschalarmierung gefordert werden. Es wäre kontraproduktiv, wenn einerseits von den Feuerwehren die Anschaffung von Rauchwarnmeldern empfohlen wird und andererseits bei Falschalarmierungen Gebühren erhoben werden.“ Das schleswig-holsteinische Brandschutzgesetz lässt Gebühren ausdrücklich nur für Fehlalarme von Brandmeldeanlagen zu (neben anderen hier nicht zutreffenden Fällen).

 

 

 

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